Allgemeine Geschäftsbedingungen der sign gmbh

Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von sign gmbh und bilden integrierender Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden. Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser AGB bestehen insofern, als zwingende Gesetzesbestimmungen oder individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden etwas anderes vorsehen. Die AGB der sign gmbh gehen den AGB des Kunden vor.

Angebote

Angebote aufgrund unvollständiger und/oder ungenauer Angaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter. Angebote und Auftragsbestätigungen sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig. Unbefristete Angebote erlöschen innert 90 Tagen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, Email oder im persönlichen Gespräch erklärt. Wesentliche Bestellungsänderungen des Kunden werden in Rechnung gestellt. Allfällige bereits bestellte Produkte, welche der Kunde infolge der Bestellungsänderung nicht mehr verwenden kann, müssen vollständig bezahlt werden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Abzüge für Skonti und Rabatte werden nicht gewährt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum (Verfalltag) auf das auf dem Einzahlungsschein angegebene Konto einzuzahlen. Eine Verrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen ist ausgeschlossen. Fertiggestellte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der sign gmbh. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung hat sign GmbH jederzeit das Recht, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sign gmbh für diesen vor der zuständigen Behörde die notwendigen Erklärungen zur Eintragung abgeben kann.

Befindet sich der Kunde in Verzug, so kann die sign gmbh ab der 2. Mahnung eine Mahnungsgebühr von pauschal Fr. 40.00 hinzurechnen. Ab Verzug des Kunden ist ein Verzugszins in Höhe von 7% geschuldet. Ist der Kunde in Verzug oder in Konkurs kann sign gmbh ohne Ansetzung einer Nachfrist unverzüglich vom Vertrag zurücktreten, sämtliche Ware zurückfordern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten wer­den sofort fällig. Vom Kunden gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (z.B. von Vorlagen- und Manuskriptbereinigungen, Überarbeitungen, Zusatz­bearbeitungen von Datenträgern oder Text-/Bilddaten etc.) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Autorenkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstel­lungen, Änderungen im Layout etc.) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden ebenfalls nach Aufwand berechnet. Die sign gmbh kann nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, kann die sign gmbh die Weiterverarbeitung des Auftrags einstellen, wobei sämtliche aufgelaufenen Kosten sofort fällig werden. Bedingt die Auftragsentwicklung die Bindung grösserer Geldmittel für Material bzw. Fremdarbeit oder erstreckt sich die Auftragsabwicklung über mehr als einen Monat, ist die sign gmbh  berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

Liefertermine

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte, Datenträger etc.) zum verein­barten Zeitpunkt bei der sign gmbh eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der Unterlagen bei der sign gmbh und Enden mit dem Tag der Bereitstellung am Sitz der sign gmbh (ohne Transport). Erfüllungsort ist für sämtliche Aufträge der Sitz der sign gmbh. Stellen sich auf Kundenseite Ver­zögerungen ein, ist die sign gmbh vom vereinbarten Termin entbunden und teilt dem Kunden auf Anfrage den neuen Liefertermin mit. Kann ein Liefertermin infol­ge von Umständen, welche die sign gmbh nicht zu vertreten hat (Betriebsstörung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, höhere Gewalt etc.) nicht eingehalten werden, so berechtigt dies den Kunden nicht dazu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen. In anderen Fällen der Verletzung von Lieferfristen, haftet die sign gmbh höchstens im Umfang des Warenwertes und dies auch nur, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

Widerruf und Kündigung

Der Kunde kann einen abgeschlossenen Vertrag unter Bezahlung bereits erbrachter Leistungen zzgl. 25% des entgangenen Gewinns der sign gmbh, mindestens jedoch CHF 1'000.00, widerrufen. sign gmbh kann bei Zahlungsverzug, bei Konkurs oder aus wichtigen Gründen den Vertrag per sofort auflösen. Eine Haftung der sign gmbh ist ausgeschlossen.

Immaterialgüterrechte

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der sign gmbh an kreativen, gestalterischen und konzeptionellen Leistungen. Der Kunde erhält das nicht befristete, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an dem mit seinem Auftrag verbundenen Immaterialgüterrechten, soweit er seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der sign gmbh erfüllt hat. Änderungen an den vorgenannten Leistungen bedürfen der Zustimmung der sign gmbh.

Reproduktionsrecht

Die Reproduktion aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen (Bilder, Texte, Muster, Archivdaten etc.) erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Der Kunde garantiert diese Berechtigung und hält sign gmbh diesbezüglich schadlos.

Skizzen, Entwürfe, Vorlagen

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge und fotografische Arbeiten werden in jedem Fall berechnet, auch wenn kein entsprechender Produktionsauftrag erteilt wird.

Datenübernahme

Die sign gmbh übernimmt keinerlei Haftung für vom Kunden angelieferte Daten (Datenträger, Modem), die fehlerhaft oder unvollständig sind. Können angeliefer­te Daten nicht standardgemäss verarbeitet oder verwendet werden und entstehen dadurch qualitative Mängel des Produkts, lehnt die sign gmbh die Haftung ab. Auch für Datenverluste wird keine Haftung übernommen. Virenbehaftete Datenträger werden dem Kunden ohne Verarbeitung retourniert.

Aufbewahrungspflicht

Eine Aufbewahrungspflicht von Arbeitsunterlagen besteht nur, sofern dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wird und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Kontrolle und Prüfungen

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Kontrollen und Prüfungen auf Fehler sorgfältig durchzuführen und diese entweder mit dem «Gut zum Druck», bzw. dem «Gut zur Aufschaltung» oder allfälligen Korrekturanweisungen innerhalb der vereinbarten Frist an die sign gmbh zurückzugeben. Die sign gmbh haftet nicht für Fehler, die der Kunde übersehen hat. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden innert 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten entfalten sie keine Verbindlichkeit.

Mängelrüge

Sämtliche von der sign gmbh gelieferten Arbeiten sind nach Empfang/Aufschaltung zu prüfen. Sofern kein Abnahmeprotokoll erstellt wird, haben allfällige Beans­tandungen bezüglich Qualität und Quantität innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang/Aufschaltung schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Leistung der sign gmbh als angenommen und mängelfrei.

Haftung

Verletzt die sign gmbh fahrlässig oder vorsätzlich vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen oder tritt ein Gewährleistungsfall ein und entsteht dadurch dem Kunden ein Personen- oder Sachschaden, so haftet die sign gmbh - vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - ausschliesslich im Umfang des Auf­tragswertes. Jede weitere Haftung, insbesondere für Vermögensschäden im Bereich des Kunden oder bei Dritten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, wird ausdrücklich wegbedungen bzw. wird sign gmbh vom Kunden schadlos gehalten. Die Beweislast für den Nachweis des Mangels liegt beim Kunden. Für Leistungen von Dritten ist sign gmbh nicht verantwortlich und kann – soweit gesetzlich zulässig – weder eine Haftung noch eine Gewährleistung überneh­men. Skripte, Datenträger, Originale, Fotografien etc. oder anderweitige Objekte, die der sign gmbh übergeben wurden, werden von der Agentur mit Sorgfalt behandelt.

Weitere Bestimmungen

sign behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Sollte der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag innerhalb von einem Monat ab Kenntnis der Änderung jederzeit kündigen. Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB unwirksam oder ungültig sein bzw. sollten die AGB Lücken enthalten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Die ungültigen Klauseln sind nicht zu Lasten des Verfassers, sondern so auszulegen bzw. zu ersetzen, dass sie dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen. Das Gleiche gilt für Lücken.

sign gmbh darf den Kunden als Referenz für Marketingzwecke angeben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu deren Gültigkeit der vertraglichen Schriftform, unter Vorbehalt der eingangs erwähnten Ausnahme. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von sign gmbh an Dritte zedieren.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen der sign gmbh und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der sign gmbh und dem Kunden ist Luzern-Stadt. Die sign gmbh hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. seines Sitzes oder bei jedem anderen Gericht zu belangen.

sign gmbh, Mai 2021